Einstellung Strafverfahren | Staatsanwaltschaft
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Beschluss vom 21. November 2022BEK 2022 67und 68MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.In Sachen1.X.________,2.A.________,3.B.________,4.C.________,5.D.________,6.E.________,7.F.________,8.G.________,9.H.________,10.I.________,11.J.________,12.K.________,13.L.________,14.M.________,15.N.________,16.O.________,17.P.________,18.Q.________,19.Y.________,20.Z.________,21.AA.________,22. AB.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,alle vertreten durch Rechtsanwalt R.________,gegen1.S.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt AC.________,2.T.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt AD.________,3.Staatsanwaltschaft,3. Abteilung, Postfach 128, Bahnhofstrasse 4, 8832 Wollerau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt V.________,betreffendEinstellung Strafverfahren, Privatklägerstellung und Akteneinsicht(Beschwerden gegen zwei Einstellungsverfügungen und die Verfügung betreffend Privatklägerstellung sowie Akteneinsicht der Staatsanwaltschaft vom 4. April 2022, SU 2020 523 und SU 2020 524);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Namens der X.________ reichten U.________, G.________ und Y.________ über den Rechtsvertreter des Verbandes am 28. März 2019 gegen Bischof S.________ und T.________ Strafanzeige wegen des Verdachts der missbräuchlichen Verwendung von der AE.________-Stiftung (Klostereigentümerin und Bauherrin) für die Restaurierung des Klosters AF.________ gespendeter Gelder für eigene Zwecke ein. Der Verband macht im Wesentlichen geltend, dass für die Wiederherstellung des Klosters aus aller Welt gespendet, etwa aus der Schweiz respektive durch den Verband Fr. 1’994’754.27 einbezahlt worden sei. In der Anzeige wird auf Gerüchte über die Zweckentfremdung von kirchlichen Finanzen im Umfeld des Bischofs hingewiesen. Der Bischof sei Fragen des Verbands über die Herkunft und Verwendung der im Betrag von mehr als sechs Millionen Franken für die Klosterrenovierung gesammelten Gelder ausgewichen (U-act. 8.1.001 f.). Am 26. November 2020 eröffnete die Staatsanwaltschaft gegen die beiden Beschuldigten eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts unrechtmässiger Verwendung von für die Sanierung des Klosters AF.________ bestimmter Spendengeldern (U-act. 9.1.002 f.). In der Voruntersuchung wurden die beiden Beschuldigten befragt (U-act. 10.1.001 f.) und die vom Kloster edierten Unterlagen durch den Dienst für Wirtschaftsdelikte und Cybercrime ausgewertet (U-act. 8.0.006). Im Rahmen des Untersuchungsabschlusses bezogen der Rechtsvertreter des X.________ und weitere Personen am 25. März 2022 gegen die angekündigte Einstellung Stellung (U-act. 31.1.004).a)Mit Verfügung vom 4. April 2022 sprach die Staatsanwaltschaft dem Verband sowie Z.________, AB.________, AG.________ und AA.________ die Stellung als Privatkläger ab und liess die Beschwerdeführer 2-18 als Privatkläger zu. Zudem lehnte sie das Ersuchen um Einsicht in eine nicht zu Akten genommene Aktennotiz der Bundeskriminalpolizei vom 14. Juli 2020 sowie in die persönlichen Akten der Beschuldigten ab. In zwei weiteren Verfügungen gleichen Datums stellte sie schliesslich das Strafverfahren gegen die Beschuldigten ein.b)Mit Beschwerde vom 16. April 2022 stellen der Verband (Beschwerdeführer 1) sowie die im Rubrum bezeichneten Personen (Beschwerdeführer 2-22) dem Kantonsgericht folgende Begehren:1.Der vorliegenden Beschwerde werde die aufschiebende Wirkung zuerkannt.2.Die Einstellungsverfügungen SU A3 2020 523/524 vom 4. April 2022 seien aufzuheben und die Strafverfahren gegen S.________, T.________ und Unbekannt wegen namentlich Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsführung, gewerbsmässigen Betrug und Geldwäscherei weiterzuführen beziehungsweise zu erweitern.3.Der Verein X.________, Z.________, U.________, AG.________, AA.________, AH.________ und AB.________ seien als Privatkläger anzuerkennen.4.Den Privatklägern und ihrem Rechtsvertreter werde die komplette Akteneinsicht, insbesondere auch in die Personenakten 1.1.000 und 1.2.000 sowie in die Aktennotiz vom 14. Juli 2020 der Bundeskriminalpolizei gewährt.5.Den Privatklägern werde ab Gewährung der kompletten Akteneinsicht eine Zusatzfrist von dreissig Tagen zur Stellung von Beweisanträgen eingeräumt.6.Die am 25. März 2022 sowie die innert der Zusatzfrist beantragten Beweise seien zu erheben.Mit ausführlicher Vernehmlassung vom 29. April 2022 beantragt die Staatsanwaltschaft mit der Aktenüberweisung, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf überhaupt einzutreten sei (KG-act. 7). Die Beschwerdeführer reichten am 7. Mai 2022 Belege nach (KG-act. 9). Der Beschuldigte 2 verlangt, die Beschwerde abzuweisen (KG-act. 13). Der Beschuldigte 1 liess sich nicht vernehmen. Die Beschwerdeführer und der Beschuldigte 2 nahmen je ein weiteres Mal Stellung (KG-act. 18 und 22).2.Jede Partei, die ein rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung oder Änderung eines Entscheids hat, kann ein Rechtsmittel ergreifen (
Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.
In Sachen
1.X.________,2.A.________,3.B.________,4.C.________,5.D.________,6.E.________,7.F.________,8.G.________,9.H.________,10.I.________,11.J.________,12.K.________,13.L.________,14.M.________,15.N.________,16.O.________,17.P.________,18.Q.________,19.Y.________,20.Z.________,21.AA.________,22. AB.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,alle vertreten durch Rechtsanwalt R.________,gegen1.S.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt AC.________,2.T.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt AD.________,3.Staatsanwaltschaft,3. Abteilung, Postfach 128, Bahnhofstrasse 4, 8832 Wollerau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt V.________,
betreffend
Einstellung Strafverfahren, Privatklägerstellung und Akteneinsicht